Datenschutzverstöße diesen Sommer

Millionenschwere Bußgelder treffen Spotify, Amazon und weitere Unternehmen!

Diesen Sommer wurden bedeutsame Bußgelder gegen mehrere namhafte Unternehmen verhängt, die Datenschutzverstöße begangen hatten. Die Strafen fielen im Millionenbereich aus und wurden von den Datenschutzbehörden wegen unzureichender Auskunftserteilung, fehlender Abmeldemöglichkeiten, und Verstößen bei der Datennutzung verhängt.

 

Spotify erhält Millionenstrafe wegen unzureichender Auskunft

Die schwedische Datenschutzbehörde hat Spotify nach zahlreichen Beschwerden untersucht. Im Juni entschied sie, dass das Unternehmen das Auskunftsrecht gemäß DSGVO nicht ausreichend erfüllt hat. Das Bußgeld von 4,99 Mio. € wurde verhängt, weil Spotify regelmäßig unvollständige Auskünfte an Nutzer gab und wichtige Informationen zur Datennutzung nicht angab.

 

Das Auskunftsrecht gehört zu den wesentlichsten Rechten für Betroffene. Der Fall von Spotify verdeutlicht, dass Aufsichtsbehörden sensibel darauf reagieren, wenn Auskunftsersuchen nicht angemessen erfüllt werden.

 

Versandhändler mit 50.000 Euro Bußgeld belegt

Ein Versandhändler wurde mit einem Bußgeld von 50.000 Euro belegt, da sein E-Mail-Newslettersystem über einen längeren Zeitraum keine Abmeldungen ermöglichte. Aufgrund des häufigen Versands erhielten einige Empfänger eine große Anzahl unerwünschter E-Mails. Trotz anderweitiger Versuche blieben Abmeldungen über den Kundenservice des Unternehmens erfolglos.

 

Amazon: 28,8 Mio. Euro Strafe für Datenschutzverstöße

Die FTC und das DOJ verhängten gegen Amazon und zwei Tochtergesellschaften Geldstrafen in Höhe von 28,8 Millionen Euro in zwei Fällen: Zum einen, weil Ring, ein von Amazon übernommenes Sicherheitsunternehmen, Kundendaten unzureichend geschützt und Sicherheitsmerkmale falsch dargestellt hat. Zum anderen speicherte Amazons sprachgesteuerter Assistent Alexa Aufnahmen von Kinderstimmen unbegrenzt, obwohl die Eltern ausdrücklich um deren Löschung gebeten hatten. Zusätzlich wurden sensible Standortdaten für das Training von Algorithmen genutzt.

 

Millionenstrafe für die Nutzung von Google Analytics

Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hat ein Telekommunikationsunternehmen mit 1.016.475 Euro bestraft, weil es Google Analytics auf seiner Website nutzte und personenbezogene Daten in die USA übertrug. Obwohl Standardvertragsklauseln verwendet wurden, hatten weder Google noch das Unternehmen ausreichende Schutzmaßnahmen implementiert, um den Zugriff durch US-Geheimdienste zu verhindern.

 

Das Bußgeld unterstreicht die Bedeutung der Datenschutzprüfung bei der Übermittlung von Unternehmensdaten in Drittländer. Einige europäische Aufsichtsbehörden haben Google Analytics bereits als unzulässig eingestuft. Es ist daher ratsam, entweder andere Lösungen zu verwenden oder sicherzustellen, dass der Einsatz von Google Analytics den Datenschutzrichtlinien entspricht.

 

Bußgeld wegen fehlender Multifaktor-Authentifizierung

Ein Unternehmen des Gesundheitswesens wurde von der isländischen Datenschutzbehörde zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.468 Euro verurteilt. Der Grund dafür war, dass es seinen Mitarbeitern und Dienstleistern keinen zusätzlichen Sicherheitsschutz (Multifaktor-Authentifizierung) für den Zugriff auf Informationssysteme für Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt hatte. Außerdem wurden bei einem Sicherheitstest echte Daten verwendet, was ebenfalls gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt.

 

Diese Fälle verdeutlichen die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes und zeigen, dass Datenschutzbehörden Verstöße sensibel ahnden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO und anderer entsprechender Gesetze einhalten, um Bußgelder und weitere Sanktionen zu vermeiden.

 

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