Die 7 größten Abmahnrisiken auf Ihrer Webseite

Rechtsanwälte klären auf

Falsch bezeichnete Bildrechte, fehlerhafte Datenschutzerklärungen, irreführende Werbeaussagen etc. etc. Die Erfahrung zeigt, dass sich kaum jemand frühzeitig um die rechtliche Absicherung der Webseite kümmert. Erst wenn die erste Abmahnung, das erste Gerichtsverfahren oder das erste Bußgeld kommt, geht einem ein Licht auf. Dann ist es aber meistens schon zu spät – es drohen im Ernstfall nämlich Kosten von mehreren 10.000 Euro. Für ein kleines Unternehmen oder einen Einzelkämpfer kann das schnell mal das Aus bedeuten. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wenn man ein paar grundlegende Basics beachtet. In dieser Übersicht zeige ich Ihnen die 6 größten Abmahn- und Bußgeldrisiken auf Ihrer Webseite und wie Sie diese ganz einfach selber vermeiden können.

 

1. Marken- und Namensrechte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Wer eine Marke in Form eines Logos, Produktnamens, Werbeslogans oder ähnlichem entwickelt, lässt diese in der Regel durch die Anmeldung beim Markenamt schützen. Dadurch erhält der Markeninhaber Schutzrechte, die alle anderen beachten müssen – ob sie die Marke kennen oder nicht. Das bedeutet: Immer, wenn Sie ein neues Logo oder einen neuen Markennamen benutzen oder schützen lassen wollen, müssen Sie vorher zunächst einmal selbst recherchieren, ob diese nicht bestehende Rechte älterer Marken verletzen.

Ohne diese Recherche können Sie leicht übersehen, dass vielleicht bereits eine oder mehrere ähnliche Marken existieren. Die Inhaber der älteren Marken können ihre Rechte geltend machen und das Logo oder der Name dürfen im schlimmsten Fall gar nicht mehr verwendet werden. Nicht nur, dass dann die ganze Arbeit umsonst war: es können auch zusätzliche Kosten aus Abmahnungen, Klage- oder anderen Verfahren anfallen. Ähnliches gilt z.B. bei Adwords-Kampagnen: Wenn Sie Kampagnen erstellen und diese Markenrechte Dritter verletzten, weil z.B. markenrechtlich geschützte Namen verwendet werden, können teure Abmahnungen die Folge sein. Bei bekannten Marken gehen die Streitwerte im Ernstfall sogar in die Millionen.

 

2. Datenschutzerklärung und DSGVO: Der Dauerbrenner

Wahrscheinlich kann inzwischen jeder Webseitenbetreiber sein eigenes Klagelied auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) singen: Die umfassenden und tiefgreifenden Änderungen der DSGVO treffen gerade Mittelständler oft besonders hart. Gleichzeitig herrscht noch immer in vielen Bereichen Unsicherheit. Gerichtsentscheidungen, Verordnungen und internationale Verhandlungen werden mit Spannung verfolgt und werfen regelmäßig die gängigen Praxislösungen über den Haufen. Eins steht jedoch fest: Jede Webseite benötigt eine aktuelle Datenschutzerklärung. Eine schnelle, sichere und komfortable Methode ist es, eine DSGVO-Datenschutzerklärung mit einem Datenschutzgenerator wie z.B. dem Legal Cockpit zu erstellen.

 

3. Urheberrecht: Augen auf bei Stockfotos und Bildrechten

Wer Urheber eines Bildes, Textes, einer Video- oder Audio-Aufnahme ist, dem stehen bereits mit der Schöpfung des Werkes umfassende Urheberrechte zu. Möchten Sie solche Werke auf Ihrer Webseite einbinden, dürfen Sie das nur, wenn Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen. Besondere Vorsicht gilt bei Stockmedien: Hier wiegt man sich schnell in Sicherheit, da man das Bild ja „gekauft“ hat. Tatsächlich ist es aber so, dass es ganz unterschiedliche Lizenzmodelle gibt, die an ganz unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind. So dürfen manche Bilder beispielsweise nicht auf Social-Media-Plattformen genutzt werden, wenn in den AGB der Plattform geregelt ist, dass durch das Hochladen der Bilder Nutzungsrechte an diese übertragen werden. Im Falle von Stockfotos kann das eine verbotene Unterlizenzierung darstellen.

Doch selbst, wenn Bilder lediglich auf der Webseite eingebunden werden sollen, gilt es, die Lizenzbedingungen genau zu prüfen: Nutzungsdauer, Nutzungszweck und besonders die Urheberkennzeichnung sollten vor der Nutzung geklärt sein. Falls Sie Bilder von Stock-Anbietern nutzen möchten, sollten Sie zuvor die Lizenzbedingungen genauestens überprüfen.

 

4. Impressum, Disclaimer & Co.: Der Teufel steckt im Detail

Im Impressum müssen zahlreiche Angaben gemacht werden, wie die Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder auch berufsrechtliche Besonderheiten, Aufsichtsbehörden, zuständige Kammern usw. hinzu kommt, dass nicht jedes Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID verfügt und nicht jeder Beruf reglementiert ist.

Viele Webseitenbetreiber verwenden zudem immer noch gerne sog. Disclaimer oder Haftungsausschlüsse, die allerdings mit Vorsicht zu genießen sind: Die Haftung von Webseitenbetreibern für Links, Urheberrechte & Co wurde mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile und Gesetze klar geregelt, daran lässt sich nicht rütteln – schon gar nicht im Rahmen einer einseitigen Erklärung irgendwo auf der Webseite. Bestenfalls können Disclaimer daher die aktuelle Rechtslage wiedergeben; schlimmstenfalls enthalten Sie Fehler oder sind veraltet, dann droht auch hier eine Abmahnung.

Wie für die Datenschutzerklärung gibt es auch für die Erstellung von Impressum und Co. anwaltliche Tools, mit denen Sie schnell und kostengünstig ein rechtssicheres Impressum erstellen können.

 

5. Tools & Plugins auf der Webseite: Auf die korrekte Einbindung kommt es an

Like- und Share-Buttons, Analysetools oder Video-Plugins: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Webseite mit vielfältigen Inhalten und Funktionen anzureichern. Da die Anbieter jedoch oftmals aus den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern stammen, ist bei der Verwendung solcher Tools einiges zu beachten. Manche Tools sind streng genommen gar nicht mehr zulässig, besonders seit dem Wegfall des Datenschutz-Abkommens zwischen der EU und den USA. Andere können zwar verwendet werden, müssen aber so eingebunden werden, dass nicht schon beim Betreten der Webseite Daten an den Anbieter des Tools übertragen werden. Cookie-Banner und Consent-Tools werden auch nach mehreren Jahren DSGVO auf den meisten Webseiten immer noch falsch eingesetzt. Im Prinzip können Sie davon ausgehen, dass die Verwendung bestimmter Tools und Module, insbesondere von US-Anbietern, immer mit einem gewissen unternehmerischen Risiko verbunden ist.

Praxistipp: Sichern Sie deshalb Ihre Website und Ihre Prozesse unbedingt datenschutzrechtlich ab und verwenden Sie ein rechtskonformes Cookie-Einwilligungstool! Hierfür gibt es sehr gute und kostengünstige Generatoren und Tools von Rechtsanwälten, wie z.B. das Legal Cockpit .

 

6. Kontaktformular & Registrierungsprozesse

Kontaktformulare werden als komfortabler Kommunikationskanal mittlerweile auf fast jeder Webseite angeboten, Online-Shops ohne Registrierungsfunktion sieht man kaum noch: Datenerfassung durch direkte Eingabe auf der Webseite ist längst selbstverständlich geworden. Auch diese Daten müssen DSGVO-konform erfasst werden; dazu gehört nicht nur die Beachtung von Datenschutz-Grundsätzen wie Datensparsamkeit, sondern auch die korrekte Einholung von Einwilligungen, das Einhalten von datenschutzrechtlichen Informationspflichten oder die SSL-Verschlüsselung.

 

7. AGB, Widerrufsbelehrungen und Verbraucherinformationen

Ein letzter und wichtiger Punkt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Vor allem wenn Sie Verträge mit Verbrauchern schließen, sind rechtssichere AGB und die dazu gehörigen Informationen wie Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular unabdingbar. Wenn Sie rechtliche Fehler in Ihren AGB haben oder falsche bzw. gar keine Verbraucherinformationen zur Verfügung stellen, drohen hier nicht nur rechtliche Unsicherheiten, sondern auch teure Abmahnungen. Sie können dann sowohl von Mitbewerbern als auch von Verbraucherzentralen etc. abgemahnt werden und müssen die Kosten tragen. Hinzu kommt, dass Ihre AGB von einem Anwalt überarbeitet werden müssen. Das kann in der Summe schnell zu unvorhergesehen Ausgaben von mehreren tausend Euro führen.

Aber Achtung: Das Zusammenkopieren von AGB und Pflichtinformationen aus dem Internet ist überhaupt keine gute Idee: Auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Wenn Sie Textpassagen eines anderen verwenden, drohen auch hier wieder direkt Abmahnungen.

Wenn Sie noch keine AGB haben oder sich nicht sicher sind, ob Ihre AGB und Informationspflichten wirklich rechtskonform sind, können Sie entweder zu einem spezialisierten Anwalt gehen oder mit rechtskonformen Online-Generatoren für AGB kostengünstig selbst erstellen. Ein AGB-Generator ist z.B. im Legal Cockpit enthalten.

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