Das Thema Branchenbuchabzocke ist nicht gerade neu, aber durch die aktuelle Häufung der Betrugsfälle wieder sehr aktuell. Einträge in Firmenverzeichnisse sind grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um im Internet besser gefunden zu werden. Seriöse Firmen bieten dabei gerade für kleinere Firmen einen echten Mehrwert, indem sie die Auffindbarkeit in Suchmaschinen erhöhen. In den letzten Jahren sind diese Verzeichnisse durch Machenschaften von kriminellen Anbietern in Verruf geraten. Mit diesem Artikel möchten wir die gängigen Betrugsmaschen vorstellen.
Der Klassiker der Branchenbuchabzocke
Wer jemals ein Gewerbe angemeldet hat oder eine Änderung im Handelsregister vorgenommen hat, kennt die Flut an Briefen, die daraufhin im Briefkasten landen. Sie sind so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um ein behördliches Schreiben zur Aktualisierung des Eintrages in einem offiziellen Verzeichnis. Grundsätzlich: Es gibt kein derartiges behördliches Verzeichnis! Im Briefkopf oder Kleingedruckten finden sich hier leicht übersehbare Hinweise, dass es sich bei dem Schreiben um ein Angebot zum Eintrag in ein, meist weitgehend unbekanntes oder gar nicht existentes, Gewerbeverzeichnis handelt. Im Eifer der Unternehmensgründung hat der Gewerbetreibende anderes im Kopf, als sich mit irgendwelchen Verzeichnissen abzuplagen, unterschreibt das Dokument und sendet es zurück. Damit wird ein Vertrag geschlossen, der zur Zahlung von meist um die 500 € bis 600€ pro Jahr mit einer Laufzeit von minimal zwei Jahren verpflichtet.
Korrekturfaxe
Ein beliebtes Verfahren, wenn auch etwas in die Jahre gekommenes Verfahren, ist es, Faxe mit bewusst falschen Firmeninformationen und der Aufforderung zur Korrektur zu senden. Welcher Gewerbetreibende möchte, dass in einem „offiziellen“ Verzeichnis eine falsche Telefonnummer, eine unzutreffende Firmierung oder eine veraltete Adresse steht. Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie das Dokument genau, bevor Sie irgendwelche Änderungen vornehmen und den Zettel unterschrieben zurückfaxen.
Kostenlose Einträge - wenn das Telefon klingelt
Eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung vorab: Welcher Anbieter kann ein Callcenter oder Mitarbeiter finanzieren, tausende Firmen anzurufen, um für einen kostenlosen Branchenbucheintrag zu werben? Das ist per se widersinnig.
Masche 1: Der kostenlose Eintrag
Ziel ist es, die Angerufenen in ein Gespräch zu verwickeln und weitere Daten abzufragen. Zu Beginn des Gespräches wird gegebenen Falls mitgeteilt, dass das Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet wird. Wenn Sie nun auf Fragen mit „Ja“ antworten, werden die Telefonate später so zusammengeschnitten, dass der Eindruck entsteht, es wäre ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden.
Masche 2: Der abgelaufene Eintrag
Es wird behauptet, der bisher kostenlose Eintrag sei abgelaufen und es wäre versäumt worden, fristgerecht zu kündigen. Aus Gründen der Kulanz wird angeboten, den Eintrag ausnahmsweise zu einem günstigeren Preis mit verringerter Laufzeit weiterzuführen. Wer möchte nicht sparen, wenn er oder sie eine Frist versäumt hat.
Masche 3: Der Doppelanruf mit Telefonprotokoll
Der Anrufer meldet sich mit einem schwer verständlichen Namen oder einem, der sofort an ein bekanntes Firmenverzeichnis erinnert. Beim diesem Telefonat werden für einen kostenfreien Eintrag nur die Grunddaten abgefragt und mittgeteilt, die weiteren Informationen kämen per Post. Kurze Zeit später klingelt das Telefon erneut und eine freundliche Stimme erklärt, die Daten müssten noch einmal validiert werden. Man möge bitte mit "Ja" oder "Nein" auf die Fragen antworten. Auch hierbei erfolgt eine Aufnahme des Gespräches, das später als Beweis zum Vertragsschluss herangezogen wird.
Wenn Sie angerufen werden, derzeit geben sich die Anrufer z.B. als Mitarbeiter von Google aus, gehen Sie nicht auf das Gespräch ein, sondern verlangen Sie die Übersendung der Informationen per Mail oder Post, um die Unterlagen zu prüfen oder beenden Sie das Gespräch schnell aber höflich.
Regel Nummer Eins gegen Branchenbuchabzocke
Unterschreiben Sie keine Formulare, die Sie nicht vorher eingehend geprüft haben und bestätigen Sie am Telefon keine angeblichen Vorverträge. Eine Internet-Suche nach dem Firmennamen gibt Ihnen, wenn es sich um einen betrügerischen Anbieter handelt, wertvolle Hinweise.
Sollten Sie eine Rechnung bekommen, zahlen Sie nicht. Auch dann nicht, wenn ein Inkassobüro hartnäckig auf den Ausgleich der Forderung pocht. Nehmen Sie keinen Kontakt zu dem Anbieter auf und versuchen Sie nicht, den Fall selbst zu klären.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt, der sich des Falls annimmt. Bei einer Internetsuche finden sich viele Advokaten, die eine gute Erfolgsbilanz in Sachen Branchenbuchabzocke vorweisen können.
Die gute Nachricht: Selbst, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, kann dieser unter Umständen angefochten werden. Siehe unten Urteile zur „Branchenbuchabzocke.
Wie erkenne ich unseriöse Angebote
- Unseriöse Firmen haben ihren Geschäftssitz oft im Ausland, da sie dort nicht so einfach belangt werden können.
- Scheinbare Gratisangebote stellen sich oft als teure Abofallen heraus. Informieren Sie sich im Internet genau über den Anbieter.
- Anrufer täuschen einen Ihnen nicht bekannten Eintrag vor.
- Anrufer nutzen Firmennamen, die bekannten Branchenbüchern ähnlich klingen.
- Es wird versucht Druck aufzubauen.
In eigener Sache
Bei unserem Branchenbuch können sich sicher sein, dass Sie niemand anrufen wird, um Ihnen etwas zu verkaufen oder einen Vertrag unterzumogeln.
Wir verschicken gelegentlich E-Mails, um an die Aktualisierung des, tatsächlich kostenfreien, Eintrags zu erinnern. Der-Business-Tipp ist und bleibt kostenlos.
Links und weitere Informationen
Liste mit Firmen, die negativ aufgefallen sind: www.bundesanzeiger.de
Urteile zur „Branchenbuchabzocke“ www.kostenlose-urteile.de
Bildnachweis
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Vorsicht Abzocke! - magele-picture - stock.adobe.com
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