Änderung des AEAO enthält Änderungen zum Ort der Geschäftsleitung und zu Betriebsstätten
19.04.2024
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert. Erstmals hat sie Ausführungen zum Ort der Geschäftsleitung (AEAO zu § 10 AO) aufgenommen. Zudem hat sie die Passage zur Begründung von Betriebsstätten (AEAO zu § 12 AO) neu gefasst. Das ist wichtig mit Blick auf Work from anywhere.
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