Berlin (ots) -
Wer durch Baumaßnahmen Wohnraum schafft, kann unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Doch nicht jede im allgemeinen Sprachgebrauch als "neu" bezeichnete Wohnung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kommt es entscheidend darauf an, ob sich durch die Baumaßnahme die Zahl der vorhandenen Wohnungen auf dem Grundstück tatsächlich erhöht.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 24/24)
Der Fall: Ein Immobilieneigentümer hatte durch umfangreiche Baumaßnahmen eine Wohnung geschaffen und wollte dafür die steuerliche Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in Anspruch nehmen. Zwar war das betreffende Objekt nach dem Umbau in dieser Form neu entstanden. Allerdings hatte sich die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohnungen durch die Arbeiten nicht erhöht.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof versagte die begehrte steuerliche Begünstigung. Eine "neue, bisher nicht vorhandene Wohnung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes entstehe nicht schon deswegen, weil das konkrete Objekt nach einer Baumaßnahme neu zugeschnitten oder hergestellt worden sei. Erforderlich sei vielmehr, dass dadurch zusätzlicher Wohnungsbestand geschaffen werde. Bleibe die Zahl der Wohnungen unverändert, reiche eine bloße Umgestaltung des Bestandes nicht aus.
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