Lauenburg I Kopietz I Herzog I Hoffmann Rechtsanwälte Strafverteidigung in BG – Recht & Steuern in Hamburg

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Branchen: Recht & Steuern

Über Lauenburg I Kopietz I Herzog I Hoffmann Rechtsanwälte Strafverteidigung in BG

Wir verteidigen Sie gleichgültig, ob Wie der Vorwurf lautet, weil es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, nähere und weitere Angehörige, die Verwandtschaft oder die Öffentlichkeit gegen Sie arbeitet, beizustehen und die beste mögliche Verteidigung zukommen zu lassen.

Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um die Wahrheit ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen den Sachverhalt und den Tatvorwurf. Letztlich kommt es darauf an, ob sie hinsichtlich des vorgeworfenen Sachverhalts und tatsächlich objektivierbarer Anknüpfungstatsachen die Deutungshoheit gewinnen und dieser Ihnen mit Hilfe der Strafprozessordnung und der (hoffentlich) richtigen Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.

Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Geldauflage, Verfall, Vermögenseinziehung oder Arrest) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Vollstreckungshaft, Unterbringung, Berufsverbot, Führerscheinentzug) entscheidend.

Im Strafrecht gilt es Folgendes zu begreifen:

Es kommt im Strafprozess nicht auf die „Wahrheit an und auch nicht darauf, ob der erhobene Vorwurf wahr oder falsch ist, sondern allein darauf, ob Ihnen der Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung und hoffentlich richtiger Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.

Das Strafverfahren stellt also bestenfalls eine Annäherung an die Wahrheit dar. Im Kampf um die prozessuale Wahrheit können Sie nur mittels der Vertretung und den Beistand eines(er) versierte(n) Strafverteidigers/Strafverteidigerin oder Fachanwalt für Strafrecht bestehen. Andernfalls werden Sie diesen Kampf gegen die Täterhypothese der Polizei und den durch diese eingefärbten, bestimmten und häufig unter Vernichtung entlastender Beweise ermittelten Sachverhalt der Polizei, der meist durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht übernommen wird, verlieren.

Wir verteidigen Sie gleichgültig, wie der Vorwurf lautet:

Es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Öffentlichkeit, Bekannte, Freunde, Verwandte, Ehepartner, Eltern gegen Sie stehen und gegen Sie arbeitet, beizustehen und Ihnen die bestmögliche Verteidigung zukommen zu lassen.

Wir vermitteln und erkämpfen, denjenigen, die uns vertrauen, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen.

1.1. Wichtige Verhaltenstipps: Mit Informationshereingaben im Ermittlungs-verfahren / Strafverfahren führen Sie sich selbst der Bestrafung zu

Tipp 1: Schweigen! Schweigen! Schweigen! – Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!

Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen und den Beistand eines(er) Rechtsanwalts / Rechtsanwältin /Anwalts/Anwältin / Fachanwalts / Fachanwältin für Strafrecht zu verlangen. Ihnen muss konkret vorgehalten werden, was man ihnen vorwirft.

Die meisten Beschuldigten führen sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst der Strafverfolgung und ihrer Verurteilung zu. Ein(e) Anwalt / Anwältin für Strafrecht / Strafverteidiger/in / Fachanwalt Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein. Schon das informelle Gespräch, Tonfall, Mimik, Gestik, Reaktion sind Informationen, die sie in der Wahrnehmung der Ermittlungsbehörden zum/zur Verdächtigen oder Täter(in) machen können.

Tipp 2: Vermeiden Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf jeden Kontakt zur Polizei, der dieser tatsächliche oder vermeintliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien ihrer Täterschaft gleichgültig…

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