aussergerichtlicher Ausgleich nach Straftaten
Täter-Opfer-Ausgleich Die außergerichtliche Regelung knüpft an die Fähigkeit eines jeden Menschen an, bei K… Tel. 06021 29135.
Täter-Opfer-Ausgleich
Die außergerichtliche Regelung knüpft an die Fähigkeit eines jeden Menschen an, bei Konflikten, Streitigkeiten oder Straftaten selbst Wege zu einer für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu finden. Dies kann eine Wiedergutmachung, Schmerzensgeld, eine Absprache für die Zukunft oder Anderes sein.
Sie erhalten dabei Unterstützung von professionellen Vermittlerinnen.
Durch eine Einigung im Gespräch wird meist ein Straf- und Zivilverfahren überflüssig. Weiterhin bringt diese Art der Konfliktlösung auch persönliche Vorteile.