Willkommen bei Mieter helfen Mietern Bremen e.V.

WIR SIND UMGEZOGEN!

Die Beratungsstelle Mitte finden Sie ab Januar 2024 am Doventorsteinweg 41 – zwei Häuser neben unserer alten Adresse.


Die Beratungsstelle und Interessenvertretung für alle Mieterinnen und Mieter in Bremen und Umland!

Wir sind ein Mieterverein und bieten unseren Mitgliedern in vier Beratungsstellen Beratung und Unterstützung bei allen Mietrechtsangelegenheiten an.

Wir sind dezentral organisiert. Wir haben Beratungsstellen in Bremen-Mitte, Hemelingen, Neustadt und Bremen Nord eingerichtet. Denn wir wollen bei Ihnen vor Ort sein, damit Sie kurze Wege haben.

Mitgliedschaft für alle!

Wir halten unseren Mitgliedsbeitrag so gering wie möglich, indem wir die Vereinsaufgaben und vor allem die Organisation auf das wesentliche konzentrieren. Zudem bieten wir als einzige Mieterberatung einen ermäßigten Beitrag an, der auch Menschen mit geringen Einkommen eine fachkundige Beratung eröffnet.

Werden auch Sie Mitglied in unserem besonderen Verein!


Mieter helfen Mietern fordert Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Mieter_innen in Bremen

Die Inflationsrate beträgt im Juli 2022 gegenüber dem Juli des Vorjahres nach vorläufiger Berechnung des statistischen Bundesamtes 7,5%. Die Preise steigen demnach deutlich schneller als die Löhne. Diese Entwicklung trifft Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders hart. Einerseits, weil diese Haushalte über wenig bis keine Rücklagen verfügen. Andererseits, weil die Preise für Grundnahrungsmittel und Energie besonders stark ansteigen. So lag der Verbraucherpreisindex für Nahrung und alkoholfreie Getränke im Juni 2022 26,5% über dem Niveau des Jahres 2015. Für den Bereich Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe liegt der Preisanstieg im selben Zeitraum bei 18,5% und somit ebenfalls über dem durchschnittlichen Preisanstieg von 17,4%. Für die nächsten Monate wird ein weiterer, deutlicher Anstieg der Lebenshaltungskosten prognostiziert.

In dieser Situation ist es die Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, diejenigen zu entlasten, die Entlastung nötig haben. Dabei erscheint es wünschenswert Maßnahmen zu treffen, die nicht erst dann greifen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft in einem Strudel von Schulden und damit einhergehenden Problemen unterzugehen droht. Das Entlastungspaket des Bundes ist hierfür keinesfalls ausreichend.

Die Wohnungspolitik hat in dieser Situation eine besondere Bedeutung. Wohnen ist ein Menschenrecht. Häuser und Wohnungen sind mehr als ein Dach über dem Kopf: Sie sind unser Lebensmittelpunkt, bieten uns ein soziales Umfeld und geben uns Chancen zur Bildung von Nachbarschaft. Wer seine Wohnung verliert, verliert in der Regel auch seinen Arbeitsplatz. Haushalte die sich kein Wohnungseigentum leisten können, müssen über den Mietmarkt eine bezahlbare Wohnung finden.

Die marktradikale Wohnungspolitik der 90er und 00er Jahre hat auch in Bremen dazu geführt, dass Haushalte mit geringem Einkommen die Leistbarkeitsgrenze von 1/3 des Einkommens für Miete regelmäßig deutlich überschreiten. Jahr für Jahr übertrifft der Mietpreisanstieg auch im Bestand die durchschnittliche Lohnentwicklung. Die Anzahl an preisgebundenen Wohnungen ist seit 2007 kontinuierlich gesunken. Zwar wurde der Ausverkauf der städtischen Wohnungen gestoppt, die städtischen Wohnungsunternehmen sind aber dazu angehalten Gewinne an die öffentliche Hand abzuführen. In der gegenwärtigen Situation muss dieser Politik Einhalt geboten werden. Die Gewinne der städtischen Wohnungsunternehmen müssen für die Entlastung der Mieter_innen und für den Bau von bezahlbaren Wohnungen eingesetzt werden.

Das Land Bremen hat über die städtischen Wohnungsbauunternehmen die Möglichkeit, die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt direkt und indirekt zu beeinflussen. Von den ca. 158.000 Mietwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen befinden sich ca. 39.500 im Eigentum von GEWOBA und BREBAU. Wenn der Senat den Anstieg der Mieten in den städtischen Wohnungen stoppt, entlastet dies nicht nur die Mieter_innen von GEWOBA und BREBAU sondern alle Mieter_innen der Stadt. Denn nach geltender Rechtslage ist es nach §558 BGB möglich, die Mieten im laufenden Vertragsverhältnis zu erhöhen, wenn die jeweilige Miete niedriger ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Von dieser Möglichkeit haben private und öffentliche Vermieter in den vergangenen Jahren ausgiebig Gebrauch gemacht. Der Marktanteil der städtischen Wohnungsbauunternehmen ist groß genug dafür, dass ein Mietenstopp bei BREBAU und GEWOBA Auswirkungen auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete insgesamt hätte.

Wir fordern den Senat auf, den öffentlichen Haushalt nicht länger auf Kosten der Mieter_innen zu sanieren. Wir schlagen vor, den Städtischen Wohnungsunternehmen stattdessen sofort folgende Entlastungsmaßnahmen aufzugeben:

1. Aussetzung von Mieterhöhungen

2. Über den Zeitraum der Aussetzung hinaus keine Mieterhöhung wenn die Miete dadurch die Leistbarkeitsgrenze von 1/3 des Haushaltseinkommens übersteigen würde

3. Aussetzung von Zwangsräumungen

4. Aussetzung von Kündigungen auf Grund von ausstehenden Nebenkostennachzahlungen 5. Begrenzung von Mietsteigerungen bei Anschlussvermietung