Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Driemecker
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Arbeitsschwerpunkte

 

Die Kanzlei ist hauptsächlich im Medizin - und Sozialrecht tätig.

 

Es besteht mehrjährige anwaltliche Erfahrung in den Bereichen

Patientenrecht

Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen

Sozialrecht

sowie im Schadensersatzrecht.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der           Überprüfung gerichtlicher medizinischer Gutachten in ärztlichen "Kunstfehlerprozessen" und Sozialgerichtsverfahren, wobei die Einholung von Privatgutachten zur Widerlegung erforderlich sein kann.

 

Aktuell bearbeitet werden

Zahnarzthaftungsfälle im Rahmen

selbständiger Beweisverfahren bein Landgericht Lübeck und Landgericht Kiel sowie Asbestfälle, u.a. beim Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen.

 

Weiter sind Arzthaftungssachen wie z.B. ein

Fall betr. Herzinfarkt mit Todesfolge (anhängig beim OLG Karlsruhe)

und Sozialrechtsstreitigkeiten

(z.B. Höherstufung Pflegegrad) in der Bearbeitung.

Es wurden mehrere Höherstufungen von Pflegegrad 1 auf 2 erreicht.

 

Juli 2023 wurde ein Zahnarzthaftungsfall gegen einen Berliner Zahnarzt gewonnen (Streitwert 21.000 €). Diesem waren laut Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen. 

 

2023 konnte weiter in einem Rechtsstreit gegen eine große Kieler Unfallklinik wegen Aufklärungspflichtverletzung im Wege des Vergleichs die Zahlung in Höhe von 7.500 € erreicht werden.

Die Klinik hatte in ihren Aufklärungsbögen falsche (verharmlosende) Angaben zu den Risiken einer Hüftgelenkrevision gemacht.

Die komplette Auswechselung eines künstlichen Hüftgelenks war weitaus riskanter als in den Aufklärungsbögen der Klinik dargestellt.     

Die Operation verursachte erhebliche Gesundheitsschäden, insbesondere eine Beinlängendifferenz von knapp 3 cm.

 

Weiter wurde 2023 für eine Mandantin eine Nachzahlung des Jobcenters Kiel in Höhe von 4.000 € durch Ankündigung einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht erreicht.      Die Nichtzahlung von Hartz - IV Leistungen über mehrere Monate hatte die Mandantin und ihre Familie in eine existenzielle Notlage gebracht.

 

Manchmal ist es erforderlich, einen vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

 

Ich berate darüber, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie ein solcher bewiesen werden kann und ggf. welche Schadens - und Schmerzensgeldbeträge erwartet werden können. Der Schaden kann auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Pflegemehrbedarf umfassen.

 

Das Gesundheitswesen ist ein großer Gesundheitsmarkt. Problematisch wird es, wenn der Profit stärker gewichtet wird als der Mensch. Dieser Trend ist immer häufiger zu beobachten (Motto: "Die Rendite muss stimmen"). Dieses betrifft auch Pflegeheime.

 

Mit der Krankenhausreform  sollen ab 2024 Verbesserungen vorgenommen werden. 

 

Arbeitsrechtlich vertrete ich hauptsächlich ArbeitnehmerInnen in Gesundheitsberufen, wie z.B. AltenpflegerInnen, bei denen immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt wird. Es ist keine Seltenheit, wenn eine Altenpflegerin 30 bis 50 Heimbewohner in der Nachtschicht zu versorgen hat. Wenn dann z.B. Dekubitus bei einem Bewohner auftritt, wird die Schuld von der Heimleitung gern der Pflegekraft zugeschoben.

 

Bei einigen Kliniken ist die Methode beliebt, regulär Beschäftigte zu entlassen und durch schlecht bezahlte MitarbeiterInnen                 sog. Service - Gesellschaften zu ersetzen.

Bevorzugt werden auch teure Medizinapparate angeschafft, während bei der Belegschaft gespart wird.

Manche Pflegeheime setzen Pflegekräfte als Selbständige ein, obwohl diese in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ausüben,

sog. Scheinselbständigkeit.

 

Viele Notfallstationen in Krankenhäusern sind unterbesetzt, was wiederum z.B. zur verzögerten Diagnostik und Therapie bei Schlaganfallpatienten geführt hat. Eine Wartezeit von sieben Stunden bei einer Patientin mit Verdacht auf Schlaganfall verstößt in grober Weise gegen medizinische Leitlinien. Die Tatsache, dass die Notfallambulanzen der Krankenhäuser seit Jahren ein Zuschussgeschäft sind (Verlust ca. 1 Milliarde € jährlich), rechtfertigt selbstverständlich nicht die unzureichende Behandlung echter Notfälle.

 

Mein Grundverständnis anwaltlicher Tätigkeit ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und nicht die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen von Großunternehmen

wie z.B. Versicherungen.

 

Ich bin vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof.

 

 

 

Fälle

 

Eine Auswahl größerer, erfolgreich bearbeiteter Fälle im Bereich Patientenrecht finden Sie in der

 

Fallsammlung Patientenrecht:

 

Nicht erkannter Brustkrebs mit Todesfolge

 

Fehlerhafte Zahnprothetik

 

Grob fehlerhafte Hüftoperation

 

Pflegefehler Dekubitus

 

Nichterkennung Herzinfarkt

 

Beschleunigung Schadensregulierung

Medizinische Gutachten

 

In sowohl zivilrechtlichen Patientenverfahren wegen "ärztlicher Kunstfehler" als auch sozialgerichtlichen Verfahren mit medizinischem Hintergrund, wie z.B. einer Klage auf Zuerkennung von Erwerbsminderungsrente, sind von Gerichten aufgrund mangelnder eigener medizinischer Sachkunde ärztliche Gutachten einzuholen. Wegen der Entscheidungserheblichkeit solcher medizinischer Gutachten sind diese besonders kritisch zu prüfen.