RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

Kostenneutral ist nicht kostenlos

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Formulierung im Online-Angebotsportal eines Inkassoanbieters Für Sie ist daher unsere Tätigkeit – sofern die Forderung erfolgreich

Neue eBroschüre: Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung

Ich freue mich, dass der ffi-Verlag eine neue eBroschüre von mir zu den neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung veröffentlicht hat. Die Broschüre kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

FamR: Verknüpfung von Umgang mit Kindern und Zahlung ist sittenwidrig

Der BGH (Beschluss vom 31.01.2024 – XII ZB 385/23) hat entschieden, dass eine Verknüpfung von Umgangsgewährung und Zahlung von Zugewinnausgleich jedenfalls dann sittenwidrig ist, wenn durch das

Recht darf einfach Sein.

Wissens- und lohnenswert

Bleiben sie mit unserem Newsletter immer auf dem neuesten Stand in Sachen Recht und Recht bekommen.

Newsletter
abonnieren

Was unsere Mandanten über uns sagen

Kontakt

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir antworten umgehend.

Gib hier deine Überschrift ein