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Sie befinden sich auf den Seiten der medizinrechtlich (insbesondere Arzthaftung und Honorarprüfung, und Ärzteregress) ausgerichteten Kanzlei Beer in Regensburg (Rainer Beer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht). Ich darf Sie begrüßen und freue mich über das vorhandene Interesse. Sie können sich hier vorab Informationen über die Kanzlei im Allgemeinen und das angebotene Spektrum im Speziellen, sowie einen ersten Eindruck verschaffen. Für eine Kontaktaufnahme und Vereinbarung eines ersten Gesprächs nutzen Sie bitte die angegebenen Möglichkeiten.



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Kapitel 31.2.2 des EBM verfassungsgemäß

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2023 – L 7 KA 12/18: Das in Kapitel 31.2.2 des EBM („Definierte operative Eingriffe an der Körperoberfläche") enthaltene Erfordernis einer histologischen Untersuchung entnommenen Materials und/oder einer Bilddokumentation des prä- und postoperativen Befundes bei dermatochirurgischen Eingriffen stellt sich nicht als verfassungswidrig dar. Hinsichtlich eines praktisch verstärkten Verlangens nach ästhetischer Veränderung im Genitalbereich, welches auch mit den Mitteln der plastischen Chirurgie erfolgen kann, ist es nicht als unvertretbar anzusehen, die medizinische Notwendigkeit mittels des Belegs von Fotodokumentationen des OP-Gebietes vorzunehmen. Der Vertragsarzt hat die Möglichkeit, entsprechend der medizinischen Notwendigkeiten und Wirtschaftlichkeit zwischen der Histologie oder der Bilddokumentation zu wählen....