Heer Hausverwaltung GmbH Lahr (Baden, Ortenau)

Immobilienssache ist Vertrauenssache


Mit unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir zusammen mit Ihnen an der Werterhaltung Ihrer Immobilie. 

Partnernetzwerk

Mit unseren Partnern steht Ihnen ein Team von zuverlässigen, seriösen, fachlich versierten und flexiblen Fachleuten zur Verfügung.

Expertise

Seit der Gründung im Jahr 1982 ist die Heer Hausverwaltung GmbH ein Familienunternehmen, das derzeit von Michael Heer, Sohn des Firmengründers Peter Heer geleitet wird.

Transparenz

Transparenz bedeutet für uns Verständlichkeit. Wir schaffen Transparenz, indem wir für Sie verständliche Abrechnungen und Wirtschaftspläne übersichtlich und klar gestalten.


 WEG Verwaltung

Qualität in der vertrauensvollen Aufgabe der WEG-Verwaltung bedeutet für uns das Bewusstsein für Dienstleistungen. Hierzu zählt u.a. die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht. Versprechen einzuhalten, bei diffizilen Problemen sinnvolle Alternativen aufzuzeigen und Wünsche flexibel zu berücksichtigen ist für uns dabei selbstverständlich.

Mietverwaltung

Neben der klassischen Hausverwaltung von Wohneigentümergemeinschaften nach dem WEG Gesetz übernehmen wir auf Wunsch auch die Mietverwaltung und Mietsonderverwaltung für einzelne Wohnungseigentümer oder Immobilienbesitzer.

AKTUELLES

Neueste Nachrichten, umfassende Informationen und aktuelles Fachwissen Erfahren Sie mehr ...


Heizkostenverordnung, unterjährige Verbrauchs-information (UVI) und CO²-Kostenaufteilungsgesetz

Die neue Heizkostenverordnung (HeizKV) ist am 1.12.2021 in Kraft getreten. Mit dem Ziel, die Emissionen in Immobilien zu senken, regelt sie den Einbau von fernablesbaren Messgeräten sowie die unterjährige Abrechnungs- und Verbrauchsinformation.

Das neu in Kraft getretene CO²-Kostenaufteilungsgesetz hat künftig Auswirkungen auf die Mieterabrechnung im Hinblick auf die Umlagefähigkeit der Betriebskosten. Mieter haben ein gestaffeltes Kürzungsrecht. Eigentümer, die die Wohnung selbst nutzen, sind hiervon nicht betroffen.
Erfahren Sie mehr….

TKG-Novelle ab 01.07.2024 -
Auswirkungen Umlagefähigkeit Kabelgebühren

Aufgrund der TKG-Novelle ergeben sich ab dem 01.07.2024 wesentliche Änderungen bei der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren. Objekte, die anderweitig versorgt werden (z.B.  SAT-Anlage oder Internet) sind hiervon nicht tangiert. 

Was bedeutet das für Sie konkret?
In den meisten der von uns verwalteten Gemeinschaften müssen Sie nichts unternehmen. Die Versorgung des Objekts mit Kabelfernsehen bleibt unverändert, der kostengünstige Mehrnutzervertrag wird fortgeführt. Bitte schließen Sie keine eigenen Verträge mit anderen Versorgern ab. Lediglich das Nebenkostenprivileg entfällt. 

Zertifizierung Verwalter

Die ursprüngliche Frist wurde um 1 Jahr verlängert. Ab 1.12.2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

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