Rechtsanwaltskanzlei Reschke Dresden

RECHTSANWALT FACHANWALT IN DRESDEN

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Reschke in Dresden!

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung sind wir von Dresden aus erfolgreich für unsere Mandanten sowohl in der Region wie auch in ganz Deutschland tätig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung in Ihren Rechtsfragen mit dem Ziel einer umfassenden und zügigen Konfliktlösung an.

In gerichtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie zielstrebig und sorgfältig.

Besonderen Wert legen wir auf den persönlichen und direkten Kontakt zu unseren Mandanten. Wir haben den Anspruch, unsere Mandanten stets umfassend zu informieren und für Sie erreichbar zu sein.

Wie beraten und vertreten Sie als Fachanwalt und Rechtsanwalt insbesondere in den nachfolgenden Rechtsgebieten, auf die wir uns besonders spezialisiert haben:

Auch für andere Rechtsgebiete stehen wir und unsere Kooperationspartner Ihnen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Wenn Sie sich als neuer Mandant an uns wenden, werden Sie unsere Mitarbeiterinnen des Sekretariats um eine kurze Schilderung Ihres rechtlichen Anliegens bitten, nach eventuell laufenden Fristen fragen und dann mit Ihnen einen Besprechungstermin nach Fachgebiet mit dem betreffenden Rechtsanwalt vereinbaren.

Die Effektivität dieser ersten Besprechung können Sie selbst dadurch fördern, dass Sie uns vorab möglichst alle relevanten Informationen kurz zusammenstellen und alle wichtigen Unterlagen, Bescheide, Urteile oder behördlichen Schriftstücke übergeben.

Der bearbeitende Rechtsanwalt kann sich somit bereits vorbereitend einen detaillierten Überblick über Ihr Anliegen verschaffen und Ihnen im persönlichen Gespräch schon eine detaillierte rechtliche Beratung anbieten und gezielt erste rechtliche Schritte einleiten, was insbesondere bei laufenden Fristen relevant ist.

Wenn wir nach außen für Sie tätig werden sollen, ist es notwendig, dass Sie uns dafür eine schriftliche Vollmacht erteilen, die individuell auf das jeweilige Mandat bezogen ausgestellt wird.

Über den Inhalt einer solchen Vollmacht können Sie sich schon einmal HIER informieren.

Inhalt des ersten Beratungsgesprächs ist natürlich auch das anwaltliche Honorar, über das wir Sie gerne informieren.

Die Höhe des Honorars hängt davon ab, ob es bei einer ersten Beratung bleibt oder wir außergerichtlich oder gerichtlich weiter für Sie tätig werden und welchen Umfang unsere Tätigkeit hat.

Grundsätzlich richten sich die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Kosten orientieren sich dabei am Gegenstandswert.

Für Verbraucher betragen die Kosten einer Erstberatung höchstens 190,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer, insgesamt 226,10 € brutto (§ 34 I S. 3 RVG).

Unabhängig davon kann das Honorar des Rechtsanwalts aber auch durch ein Pauschalhonorar oder eine Stundensatzvereinbarung geregelt werden, wozu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten geschlossen werden muss.

Dabei beträgt unser Stundensatz zur Zeit 275,- € + MwSt, also 327,25 € pro Stunde.