Onlinehandelsrecht / Ihr Anwalt im Web

Editorial

Herzlich willkommen bei Onlinehandelsrecht!   

Ich begrüße Sie mit einem herzlichen "Glückauf"!

"Glückauf" ist der gegen Ende des 16. Jahrhunderts im sächsischen Erzgebirge entstandene Gruß der Bergleute. Ohne das Schneeberger und Freiberger Silber wäre Sachsen heute nicht das, was es ist. "Glückauf" war der Wunsch der Bergleute untereinander, es mögen sich neue Gänge auftun und natürlich auch der Wunsch nach einem glücklichen Ausfahren aus dem Schacht. So ist dieser Gruß etwas typisch sächsisches und hat im übertragenen Sinn - Es mögen sich neue Wege auftun! - auch sehr viel mit Rechtsberatung zu tun.

Ich wurde im Jahre 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und arbeite seit 1.1.2004 als niedergelassener Rechtsanwalt in Dresden. Ich bin Mitglied der überörtlichen Anwaltskooperation it-recht-deutschland, als Mediator nach der P2B-Verordnung der Europäischen Union beim Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) tätig und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BVOH.

Es gibt einen Blog unter: https://onlinehandelsrecht.com/

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Korrespondenz

Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden

Telefon: +49 351 450 4 110
Telefax: +49 351 450 4 200

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Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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