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Kompetent,
zuverlässig,
nah.

Herz­lich Will­kommen

bei der Rechts­anwalts­kanzlei Daniel Ennever.

Ich bin Daniel Ennever, Rechtsanwalt und gerichtlich bestellter Betreuer.

Mein Team aus qualifizierten Mitarbeiterinnen und ich stehen Ihnen gerne bei Ihren rechtlichen Problemen kompetent und zuverlässig zur Seite.

Ich vertrete Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Als Rechtsanwalt und gerichtlich bestellter Betreuer setze ich auf eine zielorientierte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Prozessabwicklung von Rechtsstreitigkeiten.

Meine Themen sind das individuelle Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht sowie Betreuungsrecht und das allgemeine Zivilrecht, sowie Teile des Sozialrechts.

Durch eine praxisnahe Beratung erhalten Sie eine umfassende Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Rechtsstreits mit den für Sie möglicherweise entstehenden Kosten, damit Sie einen Gesamtüberblick über die Materie haben und keine Überraschungen erleben.

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin und lassen Sie sich von mir zu Ihrem Problem umfassend beraten und schlagfertig rechtlich vertreten.

Unser Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr & 14:30 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung!

UNSERE TÄTIG­KEITEN

Wir vertreten Sie in den folgenden Bereichen

Das individuale Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen außergerichtlichen und gerichtlichen Schutz.

Gemeinsam mit dem Mandanten werden arbeitsrechtliche Ansprüche, wie Mindest- oder Tariflohn, Schutz vor willkürlichen Maßnahmen des Arbeitgebers wie z.B. Mahnungen, Kündigungsschutz und Abfindung, außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.

Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren. Dabei muss genau geprüft werden, ob Sie den Tatbestand des Vorwurfs erfüllt haben, möglicherweise für Sie Rechtfertigungsmomente bestehen oder im Zeitpunkt der Straftat Schuldunfähigkeitsaspekte für Sie zum Tragen kommen.

Bereits bei Erhalt der polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung ist es ratsam, dass Sie die rechtsanwaltliche Beratung suchen. Nur durch Prüfung des Sachverhaltes nach Akteneinsicht und eine gezielte anwaltliche Stellungnahme können noch im Ermittlungsverfahren Missverständnisse aufgeklärt und früh eine Einstellung erreicht werden.

Das Familienrecht beinhaltet neben der Ehe und Lebenspartnerschaft auch die Verwandtschaft, die Vormundschaft und die gesetzliche Betreuung.

Alle Bereiche sind stark emotional geprägt. Gemeinsam werden Ihre Vorstellungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhalt, Umgang oder des Sorgerechts und der Scheidung rechtlich und sachlich erörtert und anhand der obergerichtlichen stetigen Rechtsprechung gerichtlich durchgesetzt.

Gerade beim Sorgerecht und Umgang wird besonderer Wert auf das Wohl des Kindes und die Bindung zu den Eltern gelegt.

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst viele Rechtsfragen des alltäglichen Lebens. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Durchsetzung oder Abwehr von mietrechtlichen Ansprüchen, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten bei mangelhaften Kauf- oder Werksachen, Durchsetzung oder Abwehr bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Durchsetzung von Schäden bei ärztlicher Schlechtleistung, Unterlassungsverfügungen sowie der Unfallregulierung bei einem Verkehrsunfall.

Dabei wird neben der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche und Einreden auch mit Ihnen die rechtlich mögliche und für Sie geeignete Vorgehensweise und Strategie entwickelt.

Neben betreuungsrechtlich relevanten Themen, wie die Notwendigkeit einer Betreuung oder unterbringungsrechtlichen Verfahren, verknüpft das Betreuungsrecht zahlreiche weitere Rechtsgebiete, bei denen die betreute Person aufgrund ihrer geistigen Behinderung oder Erkrankung rechtsanwaltlichen Beistand und die Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigt.

Gleiches gilt für sozialrechtliche Fragen bei Hilfebedürftigkeit im SGB II oder SGB XII Bereich.

Als gerichtlich bestellter Betreuer weiß ich um die Sorgen und Nöte von Menschen mit geistiger Behinderung oder Erkrankung. Leider ist es immer noch Alltag, dass diese Menschen auch bei Behörden und staatlichen Institutionen nicht die Hilfe und Beratung bekommen, die der Gesetzgeber im Rahmen des Ausgleichs der Benachteiligung vorsieht.

Das Wohl des Betreuten ist der Maßstab des Handelns des Betreuers, dabei ist besonderes Merkmal auf das Selbstbestimmungsrecht zu legen. Vorrangig ist der subjektive Wille des Betreuten (BGH Beschluss XII ZB 2/03). In Zusammenarbeit mit den Klienten wird für die bestellten Aufgabenbereiche wie z.B. Gesundheitsangelegenheiten, Vermögenssorge etc. Beistand und Hilfe gegeben. Es gilt, die Lebenssituation zu verbessern oder zu stabilisieren.

Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Seite.

Ich bin institutioneller Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer.

Die von Ihnen in mehreren Beratungen bei mir entwickelte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wird durch meine enge Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer registerlich mit Urkundsnummer im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.

Damit haben die Gerichte und Behörden bei eventuellen Eilentscheidungen sofort Kenntnis über die Person, die in einem medizinischen Notfall benachrichtigt werden soll, und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers nicht nötig macht.

Die von mir Ihnen ausgehändigte ZVR-Card der Bundesnotarkammer wird im Notfall dabei helfen, registrierte Dokumente zu finden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen.

Das Team

der Rechts­anwalts­kanzlei Daniel Ennever

Daniel Ennever

Rechtsanwalt

  • studierte das Studium der Rechtswissenschaften und der Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum
  • 2004 erstes juristisches Staatsexamen beim Landes Justiz - Prüfungsamt Düsseldorf
  • seit 2004 bis 2013 Honorardozent an der Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen im Bereich Recht
  • 2006 zweites juristisches Staatsexamen beim Landes Justiz - Prüfungsamt Düsseldorf
  • seit 2006 Rechtsanwalt
  • seit 2009 Honorardozent an der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Weiterbildung an der Ärztekammer in Düsseldorf im Bereich Recht
  • seit 2014 gerichtlich bestellter Betreuer

Mitgliedschaften

  • Anwalt- und Notarsverein Gelsenkirchen e.V.
  • Betreuungsgerichtstages e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft des DAV für Mietrecht und Immobilien
  • Arbeitsgemeinschaft des DAV für Betreuungsrecht

Regina Groth

Rechts­anwalts­fach­ange­stellte

Elena Incantalupo

Rechts­anwalts­fach­ange­stellte

Tanja Rezler

Rechts­anwalts­fach­ange­stellte

Downloads

Wichtige Dokumente für Sie

Beratungshilfeformular

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Betreuungsverfügung

Offizielles Formular des Bundesjustizminiteriums

Patientenverfügung (Textbausteine)

Offizielles Formular des Bundesjustizminiteriums

Vorsorgevollmacht

Offizielles Formular des Bundesjustizminiteriums

KONTAKT

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Rechtsanwaltskanzlei
Daniel Ennever


Goldbergplatz 1
45894 Gelsenkirchen

Tel. : 0209 / 938 58 707
Fax.: 0209 / 977 55 769

E-Mail: mail@ra-ennever.de*

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