Rechtsanwalt Joachim Lauenburg, Fachanwalt für Strafrecht

Ihr Anwalt Hamburg

Adresse

Elbchaussee 87
22763 Hamburg

Branchen

    • Rechtsanwaltskanzei ohne Notariat
    • Strafrecht > Fachanwalt
    • Rechtsanwälte

Wir verteidigen Sie gleichgültig, ob Wie der Vorwurf lautet, weil es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, nähere und weitere Angehörige, die Verwandtschaft oder die Öffentlichkeit gegen Sie arbeitet, beizustehen und die beste mögliche Verteidigung zukommen zu lassen. 

Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um die Wahrheit ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen den Sachverhalt und den Tatvorwurf. Letztlich kommt es darauf an, ob sie hinsichtlich des vorgeworfenen Sachverhalts und tatsächlich objektivierbarer Anknüpfungstatsachen die Deutungshoheit gewinnen und dieser Ihnen mit Hilfe der Strafprozessordnung und der (hoffentlich) richtigen Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Geldauflage, Verfall, Vermögenseinziehung oder Arrest) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Vollstreckungshaft, Unterbringung, Berufsverbot, Führerscheinentzug) entscheidend. 

Im Strafrecht gilt es Folgendes zu begreifen:
Es kommt im Strafprozess nicht auf die „Wahrheit an und auch nicht darauf, ob der erhobene Vorwurf wahr oder falsch ist, sondern allein darauf, ob Ihnen der Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung und hoffentlich richtiger Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.

Das Strafverfahren stellt also bestenfalls eine Annäherung an die Wahrheit dar. Im Kampf um die prozessuale Wahrheit können Sie nur mittels der Vertretung und den Beistand eines(er) versierte(n) Strafverteidigers/Strafverteidigerin oder Fachanwalt für Strafrecht bestehen. Andernfalls werden Sie diesen Kampf gegen die Täterhypothese der Polizei und den durch diese eingefärbten, bestimmten und häufig unter Vernichtung entlastender Beweise ermittelten Sachverhalt der Polizei, der meist durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht übernommen wird, verlieren.

Wir verteidigen Sie gleichgültig, wie der Vorwurf lautet:
Es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Öffentlichkeit, Bekannte, Freunde, Verwandte, Ehepartner, Eltern gegen Sie stehen und gegen Sie arbeitet, beizustehen und Ihnen die bestmögliche Verteidigung zukommen zu lassen.
Wir vermitteln und erkämpfen, denjenigen, die uns vertrauen, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen.

1.1. Wichtige Verhaltenstipps: Mit Informationshereingaben im Ermittlungs-verfahren / Strafverfahren führen Sie sich selbst der Bestrafung zu 

Tipp 1: Schweigen! Schweigen! Schweigen! – Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen und den Beistand eines(er) Rechtsanwalts / Rechtsanwältin /Anwalts/Anwältin / Fachanwalts / Fachanwältin für Strafrecht zu verlangen. Ihnen muss konkret vorgehalten werden, was man ihnen vorwirft. 
Die meisten Beschuldigten führen sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst der Strafverfolgung und ihrer Verurteilung zu. Ein(e) Anwalt / Anwältin für Strafrecht / Strafverteidiger/in / Fachanwalt Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein. Schon das informelle Gespräch, Tonfall, Mimik, Gestik, Reaktion sind Informationen, die sie in der Wahrnehmung der Ermittlungsbehörden zum/zur Verdächtigen oder Täter(in) machen können. 

Tipp 2: Vermeiden Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf jeden Kontakt zur Polizei, der dieser tatsächliche oder vermeintliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien ihrer Täterschaft gleichgültig, ob Sie mit der Sache etwas zu tun haben oder nicht, liefern kann.

Tipp 3: Verlangen Sie den Beistand eines Fachanwalts für Strafrecht / Rechtsanwaltes /Rechtsanwältin!

Tipp 4: Sie sind weder als Beschuldigte(r) noch als Zeuge verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. (Ausnahme: Androhung unmittelbarer Zwang z.B. zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung (Rechtsbehelf möglich)
 
Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei / Fachanwalt für Strafrecht / Strafverteidiger/in / Anwalt / Anwältin vertreten und für ihr Nichterscheinen entschuldigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht wahr. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa weil ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung in Aussicht gestellt werden, welche unmittelbar bevorstehe. Im Gegenteil begründen erst ihre Angaben ein weiteres Festhalten oder etwaigen Haftbefehl. Geben Sie nur ihre Personalien an, soweit sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtangabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.
 
Seien Sie sich bewusst, dass die allgemein und weit verbreitete Auffassung, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, deswegen kann die Polizei alles von mir wissen, unter Umständen gerade ihre Verurteilung provoziert. Denn jegliche Information und Angabe wird affirmativ (bestätigend) im Sinne der Tat- und Täterhypothese interpretiert (gedeutet) und adaptiert (angepasst). 
Unsere Kanzlei / Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen für Strafrecht, Strafverteidiger/in Fachanwalt für Strafrecht und andere Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung. Unsere Strafverteidiger/in sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassene Rechtsanwälte respektive Fachanwälte für Strafrecht mit ausschließlicher Spezialisierung auf das Strafrecht. Die Strafverteidiger*innen verfügen über umfangreiche Erfahrungen aufgrund einer Vielzahl von Strafverfahren in allen Verfahrensstadien. Wir sind in Hamburg und bundesweit tätig (Näheres siehe Tätigkeitsbereiche).

1.2. Beispiel VernehmungssituationIn der Vernehmungssituation in Hamburg und bundesweit stehen Sie als Beschuldigte(r) unter einem unausweichlichen, zwanghaften, körperlich spürbaren Rechtsfertigungs- und Erklärungsdruck. Sie möchten den Vorwurf sofort und endgültig ausräumen oder sich angesichts der drohenden Festnahme verteidigen! - Der Versuch als Beschuldigte(r) die Vernehmung durch die Polizei erfolgreich durchzustehen, ist jedoch bildlich gesprochen der Versuch als Amateurfußballer und Einzelspieler (Beschuldigter) gegen eine Bundesligamannschaft von 11 Profispielern und einen umfangreichen professionellen Kader (Ersatzspieler, Mannschaftsarzt, Co-Trainer etc. entsprechend Polizei und Staatsanwaltschaft) zu versuchen, einen Treffer auf dem ureigensten Spielfeld der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu erzielen. Glauben Sie, dass Sie unter diesen Bedingungen ohne Anwalt / Anwältin für Strafrecht / Strafverteidiger/in / Fachanwalt für Strafrecht bestehen können? 20 Jahre Berufserfahrung in einer seit über 70 Jahren im Strafrecht tätigen Kanzlei und über 12000 Verfahren stehen Ihnen zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag06:45 - 18:00
Dienstag07:00 - 18:00
Mittwoch07:00 - 18:00
Donnerstag07:00 - 18:00
Freitag07:00 - 18:00

Kontaktdaten

040 391408
Anfrage per E-Mail
Internetseite aufrufen

Ansprechpartner

Herr Joachim Lauenburg