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Whistleblowing im Überblick Die neuen gesetzlichen Anforderungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU Whistleblower- Richtlinie und bezweckt den Schutz von Personen. Für mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten gilt eine letzte Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Nach Ablauf dieser Fristen können Unternehmen, die keine Meldestelle eingerichtet haben oder den Betrieb einer solchen vernachlässigen, mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro belangt werden.

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Aus Fehlern lernen: in komplexen Zeiten ein Muss

Das Neue erschließt sich nur dem, der ausgetretene Pfade verlässt. Eine fehlertolerante Lernkultur ist dafür ein Muss. Wenn das Umfeld komplex und die Zukunft unvorhersehbar ist, werden Fehlversuche zur Normalität.

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