Unsere beliebtesten Beiträge

Whistleblowing im Überblick Die neuen gesetzlichen Anforderungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU Whistleblower- Richtlinie und bezweckt den Schutz von Personen. Für mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten gilt eine letzte Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Nach Ablauf dieser Fristen können Unternehmen, die keine Meldestelle eingerichtet haben oder den Betrieb einer solchen vernachlässigen, mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro belangt werden.

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Lesetipp: Haltet den Datendieb! Wer Ihre Daten will. Wie Sie sich schützen.

Leichtsinnige Mediennutzung führt zu dramatischen Folgen. Jeder, der sich naiv im Netz bewegt, Smartphone, Smart Car, Smart Watch, Smart Pay, Smart Speaker oder Smart TV unreflektiert nutzt, wird Opfer des Informationszeitalters.

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Nicht nur repräsentativ! 14 Pluspunkte von digitaler Marktforschung

Was denken Otto-Normal-Russ:innen nach über drei Monaten "Militärischer Sonderoperation" über den Krieg in der Ukraine? Wie reagiert ein repräsentativer Muster-Kunde auf die veränderte Verpackungsgröße eines bekannten Müsliriegels? Welchen Einfluss spielen die wesentlichen Grundsätze des "New Work" auf das Bewerbungsverhalten von Berufsanfängern - in Spanien?

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Finden Sie Ihren Rahmen So werden Sie wirklich erfolgreich

Im Geschäftsleben gewinnt nicht immer das Bessere, sondern häufig das, was die höhere Reichweite hat, was lautstarker ist, was cleverer präsentiert wird und dessen Positionierung sauberer auf die Zielgruppe fokussiert ist.

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Die 7 größten Abmahnrisiken auf Ihrer Webseite Rechtsanwälte klären auf

Falsch bezeichnete Bildrechte, fehlerhafte Datenschutzerklärungen, irreführende Werbeaussagen etc. etc. Die Erfahrung zeigt, dass sich kaum jemand frühzeitig um die rechtliche Absicherung der Webseite kümmert. Erst wenn die erste Abmahnung, das erste Gerichtsverfahren oder das erste Bußgeld kommt, geht einem ein Licht auf. Dann ist es aber meistens schon zu spät – es drohen im Ernstfall nämlich Kosten von mehreren 10.000 Euro.

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