Berlin (ots) -
Der AOK-Bundesverband begrüßt den Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz. Sowohl die Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen in der Regelversorgung wie auch die Regelungen zur Stärkung der häuslichen Pflege gehen aus Sicht der AOK in die richtige Richtung, betont die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann, im Vorfeld der morgigen Fachanhörung. Die Vorschläge seien aber insgesamt zu detailliert und zu bürokratisch und ließen kaum Raum für regionale Gestaltung:
"Wenn es um mehr Verantwortung für die Pflege in der Versorgung geht, gibt es nach wie vor viel Skepsis und Vorbehalte. Umso wichtiger ist es, dass wir bei diesem Thema endlich vorankommen, indem der Pflegeberuf als Heilberuf anerkannt wird. Angesichts des zunehmenden Fachkräfte-Engpasses in der Gesundheitsversorgung brauchen wir eine bessere Verzahnung der verschiedenen Gesundheitsberufe. Daher schlägt die Bundesregierung den richtigen Weg ein, wenn sie den Pflegeberufen eine eigenständigere Rolle in der Regelversorgung gibt und die interprofessionelle Zusammenarbeit im Team verbessert. Damit wird die Zuweisung zusätzlicher Kompetenzen, die im Pflegeberufegesetz bereits länger vorgesehen ist, jetzt auch im Sozialversicherungsrecht verankert.
Auch die strukturellen Ansätze zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements und zur Unterstützung von Menschen mit Pflegeverantwortung sind richtig und wichtig. Hier ist beispielsweise die Förderung der Netzwerke vor Ort und der Selbsthilfe zu nennen. Das entspricht unseren aktuellen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Strukturen vor Ort im Sinne von Caring Communities. Besonders positiv hervorzuheben ist die im Referentenentwurf vorgesehene Stärkung der Rolle der Kommunen. In einer besseren Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen liegt aus unserer Sicht der Schlüssel zur Lösung vieler Probleme in der Langzeitpflege, insbesondere in der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Allerdings gilt für den Referentenentwurf insgesamt: Gut gedacht, aber schlecht gemacht. Viele Regelungen sind zu bürokratisch und zu kleinteilig. Statt die Komplexität bestehender Regelungen immer weiter zu erhöhen, müssen die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher und besser nachvollziehbar gestaltet werden. Wenn wir pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine bedarfsgerechte Versorgung anbieten wollen, brauchen wir auch mehr regionale Gestaltungsspielräume für die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Das ermöglicht den Aufbau passgenauer und niedrigschwellig erreichbarer Versorgungsangebote vor Ort, die sich tatsächlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Pflegebedürftigen in der Region ausrichten."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Der AOK-Bundesverband begrüßt den Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz. Sowohl die Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen in der Regelversorgung wie auch die Regelungen zur Stärkung der häuslichen Pflege gehen aus Sicht der AOK in die richtige Richtung, betont die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann, im Vorfeld der morgigen Fachanhörung. Die Vorschläge seien aber insgesamt zu detailliert und zu bürokratisch und ließen kaum Raum für regionale Gestaltung:
"Wenn es um mehr Verantwortung für die Pflege in der Versorgung geht, gibt es nach wie vor viel Skepsis und Vorbehalte. Umso wichtiger ist es, dass wir bei diesem Thema endlich vorankommen, indem der Pflegeberuf als Heilberuf anerkannt wird. Angesichts des zunehmenden Fachkräfte-Engpasses in der Gesundheitsversorgung brauchen wir eine bessere Verzahnung der verschiedenen Gesundheitsberufe. Daher schlägt die Bundesregierung den richtigen Weg ein, wenn sie den Pflegeberufen eine eigenständigere Rolle in der Regelversorgung gibt und die interprofessionelle Zusammenarbeit im Team verbessert. Damit wird die Zuweisung zusätzlicher Kompetenzen, die im Pflegeberufegesetz bereits länger vorgesehen ist, jetzt auch im Sozialversicherungsrecht verankert.
Auch die strukturellen Ansätze zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements und zur Unterstützung von Menschen mit Pflegeverantwortung sind richtig und wichtig. Hier ist beispielsweise die Förderung der Netzwerke vor Ort und der Selbsthilfe zu nennen. Das entspricht unseren aktuellen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Strukturen vor Ort im Sinne von Caring Communities. Besonders positiv hervorzuheben ist die im Referentenentwurf vorgesehene Stärkung der Rolle der Kommunen. In einer besseren Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen liegt aus unserer Sicht der Schlüssel zur Lösung vieler Probleme in der Langzeitpflege, insbesondere in der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Allerdings gilt für den Referentenentwurf insgesamt: Gut gedacht, aber schlecht gemacht. Viele Regelungen sind zu bürokratisch und zu kleinteilig. Statt die Komplexität bestehender Regelungen immer weiter zu erhöhen, müssen die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher und besser nachvollziehbar gestaltet werden. Wenn wir pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine bedarfsgerechte Versorgung anbieten wollen, brauchen wir auch mehr regionale Gestaltungsspielräume für die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Das ermöglicht den Aufbau passgenauer und niedrigschwellig erreichbarer Versorgungsangebote vor Ort, die sich tatsächlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Pflegebedürftigen in der Region ausrichten."
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