Kinderschutz

Kindeswohlgefährdungen bleiben auch 2021 auf hohem Niveau

11.08.2022
WIESBADEN (ots) -


- Jugendämter melden im zweiten Corona-Jahr 1 % weniger Kindeswohlgefährdungen, aber knapp 2 % mehr Fälle von Hilfebedarf
- Fast jedes zweite gefährdete Kind war jünger als 8 Jahre
- In jedem fünften Fall wurden mehrere Arten von Vernachlässigung oder Gewalt festgestellt
- Die meisten Hinweise kamen von Polizei und Justiz, die zuverlässigsten von den Kindern

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist - nach ihrem Höchststand im ersten Corona-Jahr 2020 - im zweiten Jahr der Pandemie leicht gesunken: 2021 haben die Jugendämter in Deutschland bei über 59 900 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 600 Fälle oder 1 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Fälle, bei denen die Behörden nach Prüfung des Verdachts zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf festgestellt haben, gleichzeitig um knapp 2 % gestiegen (+ 1 100 Fälle): 2021 meldeten die Jugendämter fast 67 700 Fälle von Hilfebedarf. Im zweiten Corona-Jahr haben die Kindeswohlgefährdungen damit den zweithöchsten Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 und die Fälle von Hilfebedarf einen neuen Höchststand erreicht.

In den acht Jahren seit Beginn der Zählung bis zu ihrem Höchststand im Jahr 2020 sind die Kindeswohlgefährdungen um rund 22 300 Fälle oder 58 % gestiegen, und zwar ab 2018 besonders stark. Ob das Jahr 2020 hier tatsächlich auch langfristig einen Wendepunkt markiert, ist derzeit nicht absehbar. So könnte sich zum Beispiel der zunehmende Verzicht auf Schul- und Kitaschließungen im zweiten Corona-Jahr 2021 positiv auf den Kinderschutz ausgewirkt haben. Andererseits haben vermutlich auch pandemiebedingte Zusatzbelastungen von Familien - etwa durch Existenzängste, begrenzte Freizeitmöglichkeiten und Distanzlernen - zum anhaltend hohen Niveau der Fallzahlen beigetragen. Nicht auszuschließen ist jedenfalls auch im zweiten Corona-Jahr, dass das Dunkelfeld durch die allgemeinen Einschränkungen gewachsen und ein Teil der Kinderschutzfälle unerkannt geblieben ist. Zum Vergleich: 2020 hatten die Kindeswohlgefährdungen noch um 9 % (+ 5 000) und die Fälle von Hilfebedarf um 13 % zugenommen (+7 500). Geprüft hatten die Behörden zuvor 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen, 2021 waren es mit rund 197 800 sogar noch 2 % mehr (+ 3 300).

Jedes zweite gefährdete Kind war jünger als acht, jedes vierte sogar jünger als vier Jahre

Etwa jedes zweite der rund 59 900 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder war jünger als acht Jahre (49 %), jedes vierte sogar jünger als vier Jahre (25 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 12. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch und stand somit schon im Kontakt zum Hilfesystem.

In gut jedem fünften Fall wurden mehrere Arten von Vernachlässigung oder Gewalt festgestellt

In 45 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. Bei knapp einem Fünftel (18 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 13 % wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in weiteren 4 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Darüber hinaus meldeten die Jugendämter auch Kinder und Jugendliche, bei denen nicht nur eine, sondern mehrere dieser Arten von Vernachlässigung oder Gewalt gleichzeitig festgestellt wurden. 2021 traf dies auf etwa jeden fünften Fall von Kindeswohlgefährdung zu (21 %). Am häufigsten waren darunter zwei Kombinationen: Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen (7 %) sowie körperliche und psychische Misshandlungen (6 %).

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt zugleich erlebt haben, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Lag er im Jahr 2015 noch bei 16 %, betrug er im Jahr 2021 bereits 21 %.

Die meisten Hinweise kamen von Polizei und Justiz, die zuverlässigsten von den Kindern

Die meisten der rund 197 800 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2021 von Polizei oder Justizbehörden angeregt (28 %). Etwas seltener kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aus der Bevölkerung - also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (25 %). Danach folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (10 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

In 30 % aller Meldungen haben die Behörden den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung später bestätigt. In etwa einem Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, aber Hilfebedarf fest und in etwa einem weiteren Drittel der Fälle (35 %) erwies sich der Verdacht nach Prüfung durch die Fachkräfte als unbegründet. Besonders zuverlässige Hinweisgeber waren hierbei offenbar die betroffenen Minderjährigen selbst: Bei 61 % der Selbstmeldungen von Kindern oder Jugendlichen haben die Jugendämter 2021 den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung anschließend bestätigt. Auch die Meldungen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (50 %) und aus dem Gesundheitswesen (37 %) erwiesen sich besonders oft als zutreffend.

Im ersten Corona-Jahr 2020 war aufgefallen, dass die Meldungen von Schulen - erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend - um 1,5 % zurückgegangen waren (-300 Fälle). Die neuen Daten zeigen nun für das zweite Jahr der Pandemie wieder eine Zunahme der Verdachtsmeldungen von Schulen, und zwar um 5 % (+ 1 000 Fälle). Allerdings liegt dieser Anstieg (wie die allgemeine Entwicklung auch) deutlich unter denen der letzten beiden Vorkrisenjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und 2019 um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Methodische Hinweise:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten - sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

In der Pressemitteilung werden die knapp 30 400 akuten und rund 29 600 latenten Kindeswohlgefährdungen des Jahres 2021 zusammen ausgewiesen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff "Gefährdungseinschätzungen" (Tabellencode: 22518) und in der Publikation "Gefährdungseinschätzungen" bereit. Zusätzliche Ergebnisse zu Anzahl und Art(en) der Kindeswohlgefährdung für die Jahre 2015 bis 2020 können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

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