Archer gewinnt; wehrt Wisks Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Palo Alto, Kalifornien (ots/PRNewswire) - - Richter lehnt den Antrag von Wisk auf eine einstweilige Verfügung gegen Archer ab

- Richterin findet Wisks Beweise zu unsicher und zweideutig

Ein Bundesrichter in San Francisco hat heute den Antrag von Wisk auf eine einstweilige Verfügung gegen den Rivalen Archer abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass Wisk nicht in der Lage war, seine Argumente vorzubringen: "Wisk hat nicht gezeigt, dass es wahrscheinlich ist, dass der Beklagte Archer Aviation Inc. die von ihm geltend gemachten Geschäftsgeheimnisse missbraucht hat." Klicken Sie hier, um das Urteil zu lesen. Das Urteil bekräftigt, was Archer schon die ganze Zeit gesagt hat--Wisk hatte keine gutgläubige Basis, um diese Klage einzureichen und hat den Rechtsstreit nicht eingereicht, um irgendwelche legitimen geistigen Eigentumsrechte zu verteidigen oder zu schützen.

"Aus den Unterlagen geht klar hervor, dass Wisk keine Beweise vorgelegt hat - kein einziges Dokument, kein einziger Zeuge -, dass Archer jemals ein Geschäftsgeheimnis von Wisk erhalten oder verwendet hat", sagte Eric Lentell, der stellvertretende Chefsyndikus von Archer. "Wisks Vorwürfe des massiven Diebstahls beruhen ausschließlich auf Verschwörungstheorien und völliger Verdrehung der tatsächlichen Daten."

"Im Gegensatz zu der von Wisk erfundenen Geschichte haben die Beweise in diesem Fall auch deutlich gemacht, dass Archer mit Hilfe seines externen Designberaters das 12-Kipp-6-Design seines Maker-Demonstrationsflugzeugs unabhängig und lange vor den Bemühungen von Wisk, ein ähnliches eVTOL-Flugzeug zu entwickeln, bewertet und ausgewählt hat", sagte er. "In der Tat zeigte Wisk kein Interesse an der Entwicklung eines solchen Flugzeugs, nachdem er bei einem Rekrutierungstreffen von Archer im Dezember 2019 von dessen Design erfahren hatte. Dann beeilte sich Wisk, eine provisorische Patentanmeldung einzureichen, in der die von Archer offenbarte 12-Kipp-6-Konfiguration zwar dargestellt, aber nicht behauptet wurde, sie erfunden zu haben. Wisk argumentierte - sowohl gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als auch gegenüber dem Gericht -, dass die Patentanmeldung Beweise für ein Fehlverhalten von Archer liefere. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und stellte stattdessen fest, dass "Wisk keine Aussicht auf Erfolg in der Sache gezeigt hat, dass der Beklagte Archer Aviation Inc. sich seine geltend gemachten Geschäftsgeheimnisse angeeignet hat." Wisks Beweise waren "zu unsicher und zweideutig".

Herr Lentell fuhr fort: Was ebenso klar ist, ist, dass die ruchlosen Versuche von Wisk, ihren ehemaligen Ingenieur Dr. Jing Xue als Aushängeschild für den verdeckten Diebstahl von Wisks Geschäftsgeheimnissen darzustellen, in jeder Hinsicht gescheitert sind. Die Realität könnte nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein."

"Das Ziel des von Boeing unterstützten Startups Wisk mit seiner Klage war immer ein unangemessener und böswilliger Versuch, die Dynamik von Archer zu stören, als Mittel, um den eigenen mangelnden Erfolg zu kompensieren. Wisk hat es versäumt, sich darauf zu konzentrieren, Flugzeuge auf den Markt zu bringen, die kommerziell lebensfähig waren.

In der Erkenntnis, dass Archer und andere darauf bedacht waren, eVTOL-Flugzeuge zu einer Realität des Stadtverkehrs zu machen, missbraucht Wisk nun das Justiz- und Strafrechtssystem in der Hoffnung, dass ein Gericht Wisk dabei helfen kann, das Innovationstempo zu verlangsamen, während Wisk darum kämpft, Schritt zu halten. In einer Zeit, in der unser Präsident genau diese Art von wettbewerbsfeindlichen Taktiken des Großkapitals ins Visier nimmt, finden wir dies zutiefst beunruhigend", fügte Herr Lentell hinzu. "Wir werden Archer und unsere Mitarbeiter weiterhin energisch gegen diese unbegründeten Anschuldigungen verteidigen."

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "schätzen", "planen", "projizieren", "prognostizieren", "beabsichtigen", "werden", "werden", "fortsetzen", "werden wahrscheinlich "esultieren", "würden", "erwarten", "antizipieren", "glauben", "anstreben", "anvisieren", "Strategie", "Zukunft", "Gelegenheit", "können", "sollten" oder ähnlichen Ausdrücken, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen, oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind, gekennzeichnet sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Vorhersagen, Prognosen und andere Aussagen über zukünftige Ereignisse, die auf aktuellen Erwartungen und Annahmen beruhen und daher Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem Aussagen zu Schätzungen und Prognosen von Finanz- und Leistungskennzahlen, Projektionen von Marktchancen, Marktanteilen und Zeitplänen, Erwartungen und Zeitplan in Bezug auf kommerzielle Produkteinführungen, Erwartungen in Bezug auf potenzielle Erlöse aus der Transaktion, die Fähigkeit von Archer, die Geschäftsbeziehung mit United abzuschließen und schließlich Flugzeuge im Rahmen der Vereinbarungen an United zu liefern und zu verkaufen, die Fähigkeit der eVTOL-Flugzeuge von Archer, Kohlendioxidemissionen zu reduzieren, potenzielle Vorteile der Transaktion und den potenziellen Erfolg der Markteinführungsstrategie von Archer sowie Erwartungen in Bezug auf die Bedingungen und den Zeitplan der Transaktion. Diese Aussagen basieren auf verschiedenen Annahmen, unabhängig davon, ob sie in dieser Pressemitteilung genannt werden oder nicht, sowie auf den aktuellen Erwartungen des Managements von Archer und sind keine Vorhersagen über die tatsächliche Leistung. Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder endgültige Aussage über Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen von keinem Investor als solche angesehen werden. Die tatsächlichen Ereignisse und Umstände sind schwierig oder unmöglich vorherzusagen und werden von den Annahmen abweichen. Viele tatsächliche Ereignisse und Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich der Tatsache, dass sich das Geschäft von Archer noch in einem frühen Stadium befindet und die bisherigen und prognostizierten zukünftigen Verluste; die Fähigkeit von Archer, Flugzeuge herzustellen und auszuliefern und deren Auswirkungen auf das Investitionsrisiko; Archers Abhängigkeit von United Airlines bei den aktuellen Flugzeugbestellungen und dem Entwicklungsprozess sowie das Risiko, dass United Airlines seine Verträge mit Archer kündigt; Risiken in Bezug auf die Ungewissheit der im Modell enthaltenen Prognosen; die Effektivität von Archers Marketing- und Wachstumsstrategien, einschließlich seiner Fähigkeit, den Lufttransport als Ersatz für herkömmliche Transportmethoden effektiv zu vermarkten; Archers Fähigkeit, in den wettbewerbsintensiven Branchen für urbane Luftmobilität und eVTOL zu konkurrieren; Archers Fähigkeit, erwartete oder erforderliche Zertifizierungen, Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen von Verkehrsbehörden zu erhalten; Archers Fähigkeit, seine geschäftlichen Meilensteine zu erreichen und Produkte in den erwarteten Zeitplänen einzuführen; Archers Abhängigkeit von Zulieferern und Servicepartnern für die Teile und Komponenten in seinen Flugzeugen; Archers Fähigkeit, Produktionskapazitäten im kommerziellen Maßstab zu entwickeln; behördliche Anforderungen und andere Hindernisse, die außerhalb Archers Kontrolle liegen und die Marktakzeptanz von Elektroflugzeugen verlangsamen, wie z.B. Archers Unfähigkeit, adäquate Einrichtungen und Vertiport-Infrastruktur zu erhalten und zu pflegen; Archers Fähigkeit, qualifiziertes Personal einzustellen, auszubilden und zu halten; Risiken im Zusammenhang mit Archers Aerial-Ride-Sharing-Geschäft, das in dicht besiedelten Ballungsräumen und stark regulierten Flughäfen betrieben wird; negative Publicity durch Unfälle mit Flugzeugen, Hubschraubern oder Lithium-Ionen-Batteriezellen; die Auswirkungen von Arbeits- und Gewerkschaftsaktivitäten auf die Belegschaft von Archer; Verluste, die sich aus indexierten Preisgleitklauseln in Bestellungen und Kostenüberschreitungen ergeben; regulatorische Risiken im Zusammenhang mit sich entwickelnden Gesetzen und Vorschriften in den Branchen von Archer; die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft von Archer und die Weltwirtschaft; die Unfähigkeit der Parteien, den geplanten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich oder rechtzeitig zu vollziehen, einschließlich des Risikos, dass erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden, sich verzögern oder unvorhergesehenen Bedingungen unterliegen, die sich nachteilig auf das kombinierte Unternehmen oder die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses auswirken könnten; ein Rückgang der Wertpapiere von Archer nach dem Unternehmenszusammenschluss, falls dieser die Erwartungen von Investoren oder Wertpapieranalysten nicht erfüllt; die Unfähigkeit von Archer, geistige Eigentumsrechte vor der unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen; der Bedarf von Archer an zusätzlichem Kapital und die Verfügbarkeit von zusätzlichem Kapital; Cybersecurity-Risiken; die Zweiklassenstruktur der Stammaktien von Archer, die die Möglichkeiten anderer Investoren zur Einflussnahme auf Unternehmensangelegenheiten einschränkt; . Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sollten sich die Annahmen des Unternehmens als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es kann zusätzliche Risiken geben, die Archer derzeit nicht kennt oder die Archer derzeit für unwesentlich hält, die ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Darüber hinaus spiegeln zukunftsgerichtete Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von Archer hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und Ansichten zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung wider. Archer geht davon aus, dass nachfolgende Ereignisse und Entwicklungen dazu führen werden, dass sich die Einschätzungen von Archer ändern werden. Die Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, und Archer übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Archer gibt keine Zusicherung, dass Archer seine Erwartungen erfüllen wird.

Am 10. Februar 2021 schloss Archer eine Fusionsvereinbarung (Business Combination Agreement) mit Atlas Crest Investment Corp. (NYSE: ACIC) und Artemis Acquisition Sub Inc.

Pressekontakt:



Für Medien: Louise Bristow Louise.Bristow@archer.com


Original-Content von: Archer Aviation Inc., übermittelt durch news aktuell

Artikel teilen