das Forschungszulagengesetz ermöglicht Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 1.000.000 Euro pro Jahr.
Gefördert werden Unternehmen, die Produkt-, Prozess- oder Verfahrensentwicklungen vorantreiben. Sogar rückwirkend ab 01.01.2020!
Wichtig: Es handelt sich um keinen Kredit, sondern um einen Zuschuss.
Lassen Sie uns herausfinden, was Ihnen zusteht. Das kostet Ihre Firma nichts. Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Sie möchten vor einem persönlichen Zuschusss-Check erst mehr über uns wissen? In dieser Broschüre zeigen wir Ihnen, wie wir für Sie die maximalen Zuschüsse
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Wir freuen uns, zusammen mit Ihnen den Innovationsstandort Deutschland gemeinsam zu stärken.
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